Markenschutz an vorderster Front

In kaum einem anderen Bereich ist Markenschutz so wichtig wie in der Absicherung eines seriösen Kennzeichens gegen die Verwendung im zweifelhaften Kontext der Erotik.

Mit dem Jahr 2021 endet die Laufzeit bestehender Blockierungen für .xxx-Domains. Stattdessen ist ein neuer, umfangreicherer Blockierungsservice für direkt vier Top-Level-Domains (TLDs), .adult, .porn, .sex und .xxx, verfügbar.

Jetzt ist die beste Zeit, um Ihre Blockierung zu verlängern - oder neu abzuschließen. Die Blockierung ist einfacher geworden und ist nun für alle eingetragenen Markennamen möglich. Was genau der Blockierungsservice ist und welche Vorteile er Ihnen bietet, haben wir hier für Sie zusammen gestellt.

Was ist der Blockierungsservice?

Der Blockierungsservice für vier Erotik-TLDs dient dem Schutz Ihrer Markennamen. Durch die Blockierung werden Sie vor der Registrierung Ihres Markennamens identischer und vieler ähnlicher Schreibweisen in den vier TLDs für Erwachseneninhalte aktiv geschützt. Damit können Sie verhindern, dass sich in den vier Top-Level-Domains .adult, .porn, .sex und .xxx legitime Webseiten mit identischen oder ähnlichen Schreibweisen Ihres Markennamens etablieren können.

Zum Beispiel könnte sich sonst eine Marke, die dem eigenen Markennamen (zum Beispiel "Güter") ähnelt, aber vielleicht inhaltlich eine ganz andere Bedeutung hat (zum Beispiel "guter"), mit legitimem Inhalt aus dem Erotik-Bereich etablieren (zum Beispiel als Domain "guter.sex"). Diese könnte im schlimmsten Fall sogar - bei Erreichen entsprechender Bekanntheit - in der Suchmaschinenreihenfolge vor Ihrer Marke (zum Beispiel als Domain "güter.de") aufgeführt werden.

Gegen einen solchen erst einmal etablierten legitimen Inhalt könnte wohl nur sehr schwierig bis gar nicht mehr vorgegangen werden. Durch den Blockierungsservice wird die Etablierung der ähnlichen Schreibweise als Domain im Erotik-Bereich hingegen direkt verhindert. Der Schutz ist außerdem günstiger als entsprechende Domains selbst zu registrieren. So behalten Sie die Kontrolle über die Nutzung Ihres Markennamens.

Was nützt mir der Blockierungsservice?

Der Blockierungsservice für .adult, .porn, .sex und .xxx ist aus vielerlei Hinsicht sinnvoll:

»Für die Teilnahme an einer der Einführungsphasen einer TLD sind häufig eine Menge Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung.«

Swen Wojciechowski, Knipp Vertrieb

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Gute Nachrichten: Der Blockierungsservice ist nun für noch mehr Marken möglich. Zu allen eingetragenen Marken können Blockierungen vorgenommen werden. Bis vor Kurzem musste die Marke noch zwingend im Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen sein oder eine Blockierung für .xxx-Domains noch aus dem Jahr 2011 (sogenannte "Sunrise B"-Blockierung) bestehen. Dies hat sich nun geändert. Ein Eintrag ins TMCH beschleunigt und vereinfacht zwar den Prozess, ist heute allerdings nicht mehr zwingend notwendig.

Selbst falls Sie über keine eingetragene Marke verfügen, ist eine Blockierung unter Umständen durch Nachweis entsprechender Bekanntheit trotzdem möglich. Sprechen Sie uns an!

Bei Interesse oder weiteren Fragen steht Ihnen unser Vertrieb per E-Mail an vertrieb@knipp.de und telefonisch direkt unter +49 231 9703-233 gerne zur Verfügung.