Neuregistierungen
Anlegen einer ganz neuen Domain, die bislang noch nicht im Internet
vorhanden war.
Die Neuregistrierung kann per Webinterface
( Demo-Film, Flash erforderlich)
oder per
E-Mail-Formular durchgeführt werden. Unabhängig von der Methode
bekommt der Benutzer eine Bestätigung des Verlaufs per E-Mail
mitgeteilt. Das ermöglicht es ihm, seine eigenen Datenbanken
automatisch zu pflegen.
Klonen
Auf Basis einer bereits über uns registrierten Domain eine neue
Domain anlegen. Der Domainname selbst muß natürlich noch frei sein.
Alle anderen Daten, wie z.B. die Kontakte, können übernommen oder
verändert werden.
Diese Funktion ist häufig sinnvoll, wenn Sie mehrere ähnlich klingende
Domainnamen registrieren wollen. Beispielweise einmal mit und einmal
ohne Bindestrich.
Transferieren
Eine Domain ist noch bei einem anderen Registrar und Sie möchten
die Domain über Knipp verwalten lassen. Andererseits könnte
die Domain auch von Knipp zu einem anderen Registrar transfert werden.
Bei .de-Domains wird der Transfer häufig auch mit Konnektivitäts-Koordination
(KK) bezeichnet. Im internationalen Umfeld hat sich der Begriff
»Changing the Sponsoring Registrar« (CTSR) verbreitet.
Inhaberwechsel
Dieser Vorgang ist als sensibel einzustufen, da bei fälschlicher Übertragung
der neue Inhaber vielleicht nicht gewillt ist, die Domain wieder
zurückzugeben. Mühsame Rechtsstreitigkeiten könnten die Folge sein.
Daher geht das DRS bei Inhaberwechseln recht behutsam vor. Der alte
Inhaber und der administrative Kontakt werden per E-Mail um Zustimmung
gebeten. Bleibt diese Zustimmung innerhalb von sieben Kalendertagen
aus, wird der Inhaberwechsel nicht
durchgeführt.
Alternativ zum E-Mail-Verfahren kann uns
auch eine schriftliche
Erklärung gefaxt werden. Zur Erleichterung Ihrer Arbeit sollten
Sie das vorbereitete
Formular
verwenden, welches gleich bereits die wichtigsten Felder vorausfüllt.
Wichtiger Hinweis:
Die Inhaberdaten werden in sogenannten Kontakten
gespeichert. Um den Inhaber einer Domain
zu ändern, sollte zunächst ein
neuer Kontakt angelegt werden und anschließend dieser Kontakt
der Domain zugewiesen werden. Wenn Sie andererseits die
Änderung im Kontakt selbst durchführen und der Kontakt von
weiteren Domains verwendet wird, wird der Inhaber
bei allen
Domains geändert, die diesen Kontakt verwenden. Auch das
kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise eine Umfirmierung
einer GmbH in eine AG stattfindet. Auf jeden Fall werden
dann für alle Domains die Zustimmungen angefordert.
Löschen
Wenn Sie eine Domain nicht mehr benötigen, können Sie die Domain löschen.
Für den Löschtermin bietet Ihnen das DRS
drei Alternativen:
-
Sofort: Die Löschung wird unmittelbar veranlaßt.
-
Zum Ende des Registrierungszeitraums: Die Löschung wird erst zum
Ende des Registrierungszeitraums durchgeführt.
-
Zu einem Stichtag: Die Löschung wird exakt zu einem
bestimmten Datum ausgeführt.
Unabhängig vom Löschtermin muß entweder der Inhaber oder der administrative
Kontakt seine Einwilligung zur Löschung geben. Diese Einwilligung
wird per E-Mail erfragt. Daher ist es wichtig, daß die gespeicherten
E-Mail-Adressen korrekt sind. Häufig sind einer der genannten Ansprechpartner
Sie selbst, so daß es damit zu keinen Problemen kommen sollte.
Sollte eine Löschung einmal versehentlich von Ihnen durchgeführt worden
sein, kann man bei gTLDs für einen relativ hohen Betrag diese Löschung
innerhalb von 30 Tagen rückgängig machen lassen. In diesem Zeitraum
ist die Registrierung durch andere gesperrt.
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