
Datum: 01.10.2006; Version: 3.02
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des
Vertragspartners
| 1.1 |
Die Knipp Medien und Kommunikation GmbH in Dortmund (nachfolgend kurz
»Knipp« genannt) erbringt alle unten näher bezeichneten Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn sie
nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
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| 1.2 |
Knipp ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Kunden
zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von
Knipp für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung
gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen
nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Knipp verpflichtet sich,
den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen.
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| 1.3 |
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
AGB des Kunden erkennt Knipp nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, wenn Knipp in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden
Leistungen vorbehaltlos erbringt.
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| 1.4 |
Knipp kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen
oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für
den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
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2. Vertragsgrundlagen
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Sofern Knipp ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht
dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes
EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardware-Erweiterungen und/oder
der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass
die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen
entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat
er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung
seitens Knipp wirksam.
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3. Leistungspflichten
| 3.1 |
Knipp gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 v. H. im
Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund
von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von
Knipp liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) über das Internet
nicht zu erreichen ist. Knipp kann den Zugang zu den Leistungen beschränken,
sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der
Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des
Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
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| 3.2 |
Im Rahmen der Leistungen Server Hosting mit physikalischen Mietserver
und Managed Server stellt Knipp dem Kunden Speicherplatz auf einem ausschließlich
für den Kunden reservierten physikalischen Server zur Verfügung. Knipp ist
verpflichtet, den Server mit einer Grundkonfiguration zu versehen und die
Anbindung des Servers an das Internet zu ermöglichen.
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| 3.3 |
Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit
dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B. Mails,
Download, Upload, Web-Seiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens
entspricht ein Terabyte eintausend Gigabyte, ein Gigabyte eintausend
Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
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| 3.4 |
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die
Kombination verschiedener Aktionsangebote ist nicht möglich.
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| 3.5 |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer
in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 50 Megabyte enthalten.
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4. Abnahme und Eigentumsvorbehalt
| 4.1 |
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt
der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom
Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche
Leistung von Knipp mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
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| 4.2 |
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte
gelieferte Ware Eigentum von Knipp. Kommt der Kunde mit der Zahlung in
Verzug, kann Knipp, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur
Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt
und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
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5. Lizenzvereinbarungen und Urheberrechte
| 5.1 |
Der Kunde erhält von Knipp für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Knipp für
Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden
Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff »Programm«
umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben
sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen
verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen,
audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen
gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
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| 5.2 |
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses
Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm
gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine »Nutzung« des Programms liegt
vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium
eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der
Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht
genutzt.
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| 5.3 |
Die von Knipp erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit
der Nutzung (z. B. Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (z. B.
Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein
Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt
und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses
Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die
Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige
Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen
auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch
darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt
werden.
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| 5.4 |
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben
und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen.
Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt
werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Knipp nicht verändern oder
entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise
als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen
in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile)
oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht
durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er
ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen zu vergeben.
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| 5.5 |
Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit
Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen,
eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die
der Kunde von Knipp erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten
Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet
ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten
des Kunden gegenüber Knipp bestehen über eine eventuelle Kündigung oder
eine Beendigung des Vertrages fort.
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| 5.6 |
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 5.1
bis 5.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Knipp unter Ausschluss
der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EUR
2.500,00 (in Worten: zweitausendfünfhundert).
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6. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Widerruf und
Rücktritt
| 6.1 |
Knipp ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder
Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
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| 6.2 |
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch
Knipp oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
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| 6.3 |
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das
Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien mit einer
Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Ist Vertragsgegenstand
ein Web-Hosting-Tarif, Server Hosting mit physikalischen Mietserver, Rack
Hosting, ein Managed Server oder Server Homing mit kundeneigenem Server
(Co-Location), so kann der Kunde vom Vertrag innerhalb einer Frist von 60
Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde innerhalb
der vorgenannten Frist zurück, wird Knipp alle bis zu diesem Zeitpunkt vom
Kunden gezahlten Entgelte mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten an
diesen zurückerstatten. Die Kosten einer Rücksendung von kundeneigener
Hardware trägt der Kunde
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| 6.4 |
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem
Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag
nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter
Berücksichtigung der in Ziffer 6.3 geregelten Frist möglich.
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| 6.5 |
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Knipp insbesondere dann
vor, wenn der Kunde
a) bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder
die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte
mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug
gerät,
b) bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind,
mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
c) schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 5., 11.1, 11.2, 12.1 bzw. 12.4
geregelten Pflichten verstößt,
d) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internetseiten, Inhalte und
Dienste nicht so umgestaltet, dass sie den in den Ziffern 11.4 und 12.9
geregelten Anforderungen genügen.
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| 6.6 |
Im Falle der von Knipp ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund
ist Knipp berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 v. H. (in Worten:
fünfundsiebzig) der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei
zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch
hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist,
dass Knipp überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche
Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
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| 6.7 |
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche
auch durch Telefax als gewahrt gilt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann
wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.
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| 6.8 |
Knipp kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen
jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der
Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
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7. Preise und Zahlung
| 7.1 |
Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine
Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich,
das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort
für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung
eigener Sicherungsdateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist,
sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor
Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch
zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern.
Der Kunde haftet gegenüber Knipp für die Einhaltung der vorstehenden
Pflichten. Er stellt Knipp von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die
durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
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| 7.2 |
Wenn und soweit ein vom Kunden in Anspruch genommener Support
nachweislich aufgrund einer mangelhaften Leistung von Knipp erforderlich
ist, erbringt Knipp diese Leistung ohne zusätzliches Entgelt. Andernfalls
ist der Kunde verpflichtet, Knipp den zusätzlichen Support durch die in der
jeweiligen Preisliste aufgeführten Stundensätze je angefangener Technikerstunde
zu vergüten.
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| 7.3 |
Knipp ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen.
Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als
erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Knipp verpflichtet sich, den
Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs
hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht
betroffen ist, bestimmt Knipp die Entgelte durch die jeweils aktuelle
Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Knipp Zinsen in
Höhe von 10 v. H. (in Worten: zehn) jährlich und ist berechtigt, die
Internetpräsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort
zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
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| 7.4 |
Knipp stellt seine Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung.
Beträge unter EUR 50,00 (in Worten: fünfzig) pro Monat werden halbjährlich
im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt Knipp, die von
ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden
Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat,
berechnet Knipp EUR 10,00 (in Worten: zehn) pro Lastschrift, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich
geringerer Höhe entstanden ist.
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| 7.5 |
Gegen Forderungen von Knipp kann der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
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8. Gewährleistung
| 8.1 |
Im Rahmen der Gewährleistung kann Knipp Computer, Zusatzgeräte und
Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte
Gegenstände gehen in das Eigentum von Knipp über, soweit die entsprechenden
Geräte vor deren Einbau im Eigentum von Knipp standen.
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| 8.2 |
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf
etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen.
Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber
hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter
Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige
des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem
Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die
bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar
waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer
Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche,
frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt.
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| 8.3 |
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist,
liefert Knipp kostenlos Ersatz. Knipp ist berechtigt, nach seiner Wahl statt
der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Knipp ist verpflichtet, sein
Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Knipp
auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende
Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
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| 8.4 |
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen
Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen
Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
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| 8.5 |
Der Kunde hat Knipp bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften
zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere
vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig
zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
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9. Rechte Dritter
| |
Knipp wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus
einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch
Knipp in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden
gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn
der Kunde Knipp von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt
hat und Knipp alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und
Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen
von Knipp entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware
oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Knipp gelieferter
Hardware oder Programmen genutzt werden.
|
10. Haftung
| 10.1 |
Für Schäden haftet Knipp nur dann, wenn Knipp oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in
einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Knipp oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Knipp auf solche typische Schäden
begrenzt, die für Knipp zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
voraussehbar waren.
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| 10.2 |
Die Haftung von Knipp wegen zugesicherter Eigenschaften, bei
Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt
unberührt.
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| 10.3 |
Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
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11. Internetpräsenz, Inhalte von Internetseiten und Servern, IP-Adresse
| 11.1 |
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internetseite eingestellte
Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und
seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass
eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann
bestehen kann, wenn auf den Internetseiten Teledienste oder Mediendienste
angeboten werden. Der Kunde stellt Knipp von allen Ansprüchen frei, die auf
einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
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| 11.2 |
Der Kunde darf durch die Internetpräsenz und die Inhalte des Servers,
dort eingeblendete Werbung (z. B. Werbe-Banner) sowie der Bezeichnung seiner
E-Mail-Adresse nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten und Rechte
Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch Knipp, ist das Anbieten
von Erotik-Servern und nicht redaktionell betreute Seiten untersagt. Diese
Untersagung gilt ferner für den Betrieb von Chats bzw. Chat-artigen Systemen,
das Angebot von erotischen Content sowie von Downloads von Computerspielen
auf Internetpräsenzen, die auf Knipp-eigene Server abgelegt sind. Insbesondere
verpflichtet sich der Kunde, keine extremistischen (insbesondere rechts-
und linksextremistischen), erotischen und pornographischen Inhalte und
keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten
zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte
durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf
Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf seine
Internetpräsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch
die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der
Kunde Knipp unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten:
fünftausend).
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| 11.3 |
Knipp ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenz und die Inhalte des
Servers des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Für die
Internetpräsenz und die Inhalte des Servers haftet der Kunde. Knipp übernimmt
keinerlei Verantwortung für die Internetpräsenz und die Inhalte des Servers.
Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß
Ziffer 11.2 oder 12.5 unzulässig sind, ist Knipp berechtigt, sofort das
Angebot bzw. den Ethernet-Anschluss zu sperren. Knipp wird den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
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| 11.4 |
Knipp behält sich vor, Inhalte, Dienste bzw. physikalische Mietserver
und kundeneigene Server, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit
des Servers oder des Rechenzentrums beeinträchtigen könnten, zu sperren oder
deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Knipp behält sich ebenfalls das
Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der
Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das
Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers oder des Rechenzentrums
beeinträchtigen.
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| 11.5 |
Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf
eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physikalischen Server für seine
Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite (Leitungskapazität
für Datenverkehr). Der Betrieb von Web-Hosting-Angeboten erfolgt zur
Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer
IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren
Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung
stehenden Bandbreite möglich sind.
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12. Pflichten des Kunden
| 12.1 |
Der Kunde sichert zu, dass die Knipp mitgeteilten Daten richtig und
vollständig sind. Er verpflichtet sich, Knipp jeweils unverzüglich über
Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Knipp
binnen 15 Arbeitstagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse
sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden. Hierzu zählen auch die
Kontaktdaten des Ansprechpartners zur Mitteilung von Informationen in Notfällen.
|
| 12.2 |
Der Kunde hat in seine E-Mail-Postfächer eingehende Nachrichten in
regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Knipp behält
sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an
den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum
von zwei Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch
E-Mails von diesem herunterladen, so ist Knipp berechtigt, dieses
E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto
erneut aktivieren.
|
| 12.3 |
E-Mail-Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von
E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt,
E-Mail-Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
|
| 12.4 |
Der Kunde verpflichtet sich, von Knipp zum Zwecke des Zugangs zu deren
Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und Knipp unverzüglich
zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten
das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu
erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung
seiner Person gegenüber Knipp bei Abgabe von Erklärungen, die das
Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen
Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Knipp
widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung
bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch
Missbrauch der Passwörter Leistungen von Knipp nutzen, haftet der Kunde
gegenüber Knipp auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird
darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der
Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf
den Servern von Knipp abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert
werden dürfen, falls diesbezüglich nicht ausdrücklich zwischen Knipp und
dem Kunden eine andere Regelung getroffen wurde. Knipp ist ohne gesonderte
Vereinbarung nicht verpflichtet Datensicherungen vorzunehmen. Der Kunde
hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von
Arbeiten von Knipp oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder
Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm
auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor
er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für
Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Knipp
erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits
geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten
Systems beseitigen kann.
|
| 12.5 |
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des
jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden
oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden
E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog.
»Spamming«). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Knipp
berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren. Der Betrieb offener
Mail-Relays oder ähnlichen Systemen, über die u. a. Spam Mails verbreitet
werde können, berechtigt Knipp, den betreffenden Server unverzüglich vom
Internet zu trennen.
|
| 12.6 |
Server Hosting mit physikalischen Mietserver und Server Homing mit
kundeneigenem Server (Co-Location) erfordern fundierte Vorkenntnisse zur
Administration von Serversystemen. Als Server-Administrator ist der Kunde
allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen
und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Knipp hat keine reguläre
Möglichkeit, den Inhalt des Servers zu bestimmen, insbesondere keinen
administrativen Zugang (»Root-/Administrations-Recht«). Die genannten
Server-Angebote enthalten von Knipp keine Sicherung durch gesonderte externe
Schutzhardware oder -software. Knipp empfiehlt den Kunden dringend, dass der
Kunde selbst zuverlässige Schutzsysteme (z. B. Firewalls) installiert und
ständig aktualisiert. Nicht oder nicht ausreichend gesicherte »offene« Server
sind eine Einladung zur missbräuchlichen Nutzung durch Dritte (z. B. Hacker).
Der Kunde wird Knipp unverzüglich informieren, sobald er Anhaltspunkte
dafür hat, dass Dritte unbefugt seinen Server nutzen. Im Übrigen verbleibt
es bei der Regelung der Haftung gemäß Ziffer 10.
|
| 12.7 |
Bei Server Hosting mit physikalischen Mietserver und Server Homing mit
kundeneigenem Server (Co-Location) obliegt es allein dem Kunden, die auf
dem Server installierte Betriebs- und Anwendungssoftware zu aktualisieren.
Der Kunde muss sich daher selbstständig über die Verfügbarkeit von Updates
und neuen Versionen informieren und entsprechende Aktualisierungen ebenso
selbständig sowie auf eigene Kosten und Gefahr durchführen.
|
| 12.8 |
Bei Server Hosting mit physikalischen Mietserver ist der Kunde
verpflichtet, Knipp unverzüglich über sich abzeichnende und entstandene
Hardwaredefekte in Textform zu informieren.
|
| 12.9 |
Bei Web-Hosting-Angeboten ist der Kunde verpflichtet, seine Internetseite
so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung von Knipp-eigenen Servern,
z. B. durch CGI (Common Gateway Interface)-Skripte, die eine hohe Rechenleistung
erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen,
vermieden wird. Knipp ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen
nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte
auszuschließen. Knipp wird den Kunden unverzüglich von einer solchen
Maßnahme informieren. Knipp wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich
machen, wenn der Kunde Knipp nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden,
dass sie den obigen Anforderungen genügen.
|
| 12.10 |
Jedes Web-Hosting- und Server Hosting-Angebot enthält ein definiertes
Inklusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen
Datentransfer wird Knipp im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des
Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung
gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe
sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
|
| 12.11 |
Der Kunde kann gegenüber Knipp schriftlich vorgeben, bis zu welcher
Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden
soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist
zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
|
13. Datenschutz
| 13.1 |
Knipp erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden
ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung
und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere
Informationen finden sich im Dokument »Datenschutzklauseln«
|
| 13.2 |
Knipp weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem
derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer
am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
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14. Schlussbestimmungen und Sonstiges
| 14.1 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne
Gerichtsstand ist, Dortmund. Knipp ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Knipp auf
der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher
Sachen (CISG).
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| 14.2 |
Knipp darf den Kunden inklusive seines Logos auf ihrer Website oder
in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Knipp darf ferner die erbrachten
Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie
hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse geltend machen.
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| 14.3 |
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder
des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest
nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
|
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|