
Datum: 01.02.2009; Version: 1.01
1. Geltungsbereich
| 1.1 |
Die vorliegende Benutzungs- und Hausordnung gilt für das Betreten,
den Aufenthalt und die Nutzung des Rechenzentrums sowie der Außenanlagen
durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter im Zusammenhang mit
Co-Location-Dienstleistungen der Knipp Medien und Kommunikation GmbH in
Dortmund (nachfolgend kurz »Knipp« genannt).
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| 1.2 |
Die Benutzungs- und Hausordnung gilt insbesondere für das Einstellen,
den Betrieb und das Entfernen von Equipment des Kunden. Equipment im Sinne
dieser Benutzungs- und Hausordnung bezeichnet jede Form informationstechnischer
Ausrüstung und alle Geräte sowie die dazugehörende Ausstattung und Zubehör.
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2. Zutritt zum Rechenzentrum
| 2.1 |
Zutritt zum Rechenzentrum haben der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter nur
in dem Fall, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Ohne amtlichen
Lichtbildausweis darf das Rechenzentrum nicht betreten werden. Knipp fertigt
eine Kopie des Ausweises an.
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| 2.2 |
Für Kunden, die ein ganzes Rack gemietet haben, gibt es für höchstens
zwei ihrer Mitarbeiter ein eigenes Zutrittsrecht.
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| 2.3 |
Kunden, sowie dessen Mitarbeiter, können das Rechenzentrum nur nach
vorheriger Terminabsprache in Begleitung mit einem Knipp-Mitarbeiter betreten.
Hierzu ist vorher Knipp der Name des bzw. der Besucher in Textform zu
mitzuteilen.
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| 2.4 |
Der Zugang zum Rechenzentrum wird geregelt durch ein digitales
Schließ- und Zutrittskontrollsystem mit Transpondern. Die Transponder werden
im Sekretariat von Knipp-Mitarbeitern gegen Hinterlegung eines amtlichen
Lichtbildausweises ausgegeben. Sie sind dort unaufgefordert nach dem
Verlassen des Rechenzentrums gegen Rückgabe des Ausweises wieder abzugeben.
Unbesehen von dieser Regelung, gilt die Zutrittsgenehmigungsprozedur des
Rechenzentrums in der jeweils aktuellen Fassung. Jede Person, die Zugang
zum Rechenzentrum erhalten will, ist zur vorherigen Unterzeichnung einer
persönlichen Verpflichtungserklärung mit Blick auf die Einhaltung dieser
Benutzungs- und Hausordnung und der Geheimhaltung verpflichtet. Die
Transponder sind auf Verlangen von Knipp vorzuzeigen.
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| 2.5 |
Technische Anlagen sowie Gebäude- und Geländeteile, für die nicht
ausdrücklich Zugang gewährt wurde, dürfen nicht betreten werden. Der Kunde
hat den Anweisungen von Knipp Folge zu leisten. Der Kunde wird diese
Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten sowie sonstigen
von ihm beauftragten Dritten oder Besuchern auferlegen.
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| 2.6 |
Jedes Betreten des Rechenzentrums einschließlich dessen Beginn, Dauer
und Ende wird für jeden Zutrittsberechtigten einzeln elektronisch dokumentiert
und protokolliert. Die erfassten Daten werden für - ggf. erforderliche -
Beweiszwecke gespeichert. Dieses Protokoll ist ausschließlich durch
ausgewählte Mitarbeiter von Knipp einsehbar und wird nur auf Anfrage in
Textform einer vom Kunden autorisierten Person übermittelt. Jeder Versuch
ist strafbar, auf das Equipment Dritter oder die darauf gespeicherten Daten
Zugriff zu nehmen.
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| 2.7 |
Die Anlieferung von Equipment des Kunden erfolgt auf seine eigene
Gefahr und auf eigene Kosten. Anliefertermine und -wege im Rechenzentrum
sind vor Anlieferung mit Knipp abzustimmen. Die Anschlussarbeiten des
Equipments an die Gebäudeinfrastruktur kann nur von montags bis freitags
von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Außerhalb dieses Zeitfensters können
die Anschlussarbeiten nur nach vorheriger Abstimmung mit Knipp durchgeführt
werden.
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| 2.8 |
Der Kunde ist zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen verpflichtet,
von denen er während seines Aufenthalts im Rechenzentrum Kenntnis erhält.
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3. Sicherheitsrelevante Nutzungsbedingungen
| 3.1 |
Die Öffnung abgeschlossener, vom Kunden gemieteter Racks erfolgt in
der Regel über Schlüssel. Der Kunde ist verpflichtet, das Rack verschlossen
zu halten und Dritten keinen Zugriff auf die Schlüssel zu ermöglichen. Die
Schlüssel des Kunden-Racks werden nach Verlassen des Rechenzentrums zusammen
mit dem Zugangstransponder im Sekretariat zurück gegeben. Knipp ist jederzeit
berechtigt, abgeschlossene Kunden-Racks zu Zwecken der Wartung, Kontrolle
oder Gefahrenabwehr zu öffnen und hält hierfür die technischen Mittel. Der
Kunde darf keine Änderungen an den Zugangsmechanismen des Racks vornehmen,
insbesondere nicht deren Schlösser austauschen.
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| 3.2 |
Der Kunde darf in den Serverräumen ausschließlich das von ihm
eingebrachte Equipment und ggf. die zu seinem gemieteten Rack zugehörigen
Türen berühren. Der Kunde darf vor allem nicht die Klimageräte, die
Videokameras, die Brandmelder, die Löschdüsen, das Notfall-Horn, die
Flucht-Beschilderung und das Equipment der anderen Kunden oder andere
Racks berühren.
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| 3.3 |
Gesundheitsrelevanter Warnhinweis:
Im Falle eines Brandes kann in den Serverräumen eine bereichsgenaue
Stickstoff-Löschanlage automatisch aktiviert werden. Die Flutung mit
Stickstoff erfolgt nach 30 Sekunden Vorwarnzeit gemessen ab dem Ertönen
des Feuer-Alarmsignals. Innerhalb dieser Vorwarnzeit muss der Kunde die
Serverräume unbedingt über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen haben.
Das Einatmen von überhöhten Konzentrationen des Gases Stickstoff kann zu
Übelkeit, Bewusstseinsstörung und -verlust, Kopfschmerzen, Schwindel,
Ersticken, Erbrechen und zum Tod führen.
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| 3.4 |
Der Kunde trägt für sein Equipment und seine Einrichtungen die
Verkehrssicherungspflicht. Er hat die für den Betrieb der eingestellten
Geräte einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, vor allem
öffentlich-rechtliche Bestimmungen einzuhalten. Das Equipment muss den
einschlägigen DIN-Normen und VDE-Vorschriften genügen und entsprechend
diesen Richtlinien betrieben und instand gehalten werden. Löst das Equipment
des Kunden dennoch Störungen anderer Anlagen im Rechenzentrum aus, kann
Knipp die Entfernung solcher Anlagen verlangen. Werden durch Anlagen des
Kunden Schäden hervorgerufen und sind diese von dem Kunden schuldhaft
verursacht worden, so haftet der Kunde für diese Schäden.
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| 3.5 |
Das gesamte Kundenequipment und alle weiteren Gegenstände, die vom
Kunden in das Rechenzentrum eingebracht und/oder in das Rack ein- bzw.
verbaut werden, sind entsprechend den geltenden Vorschriften des jeweiligen
Herstellers einzusetzen und zu betreiben. Änderungen an den Steckdosenleisten
und an den Zuführungskabeln zu den Steckdosenleisten, dürfen nicht vom
Kunden vorgenommen werden.
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| 3.6 |
Das Einrichten und Betreiben provisorischer Installationen, der Einsatz
schadhafter Kabel oder Stecker für Strom und Netzwerk sowie beschädigter
Elektrogeräte ist verboten.
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| 3.7 |
Die gekennzeichneten Ausgänge, Durchgänge, Treppen und Fluchtwege
dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung
freizuhalten.
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4. Sonstige Bestimmungen zur Nutzung des Rechenzentrums
| 4.1 |
Der Kunde darf den von Knipp zur Verfügung gestellten Montageraum nur
für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzen, insbesondere um sein Equipment
für den Einbau im Rack vorzubereiten.
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| 4.2 |
Dem Kunden ist es nicht gestattet, bauliche oder technische Änderungen
an den Serverräumen sowie an den von Knipp überlassenen Einrichtungen
vorzunehmen.
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| 4.3 |
Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich zum alleinigen Gebrauch
oder Mitgebrauch überlassenen Räume oder Teilflächen in Räumen, Racks oder
Flächen in gemeinsam mit anderen Kunden genutzten Racks sowie technische
Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle Schäden hieran
Knipp unverzüglich mitzuteilen.
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| 4.4 |
Die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen in den Räumen und an den
Einrichtungen ist allein Angelegenheit von Knipp. Der Kunde hat Maßnahmen
zu dulden, die zur Erhaltung oder Verbesserung der überlassenen Flächen und
Einrichtungen sowie zur Reduktion des Energieverbrauchs zweckmäßig sind.
Über die Maßnahmen wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert. Darüber
hinausgehende Ankündigungspflichten, Sonderkündigungsrechte des Kunden und
Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 554 BGB sind ausgeschlossen.
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| 4.5 |
Der Kunde darf die elektrische Versorgung nur in dem vereinbarten
Umfang nutzen. Er darf keine Geräte an Steckdosen oder Netzwerkdosen
anschließen, die ihm nicht von Knipp zugewiesen wurden.
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5. Hausordnung des Rechenzentrums
| 5.1 |
Der Kunde hat die Hausordnung des Rechenzentrums in der jeweils
geltenden Fassung zu beachten. Er ist dafür verantwortlich, die Hausordnung
seinen Mitarbeitern und von ihnen angemeldeten Besuchern und Dritten zur
Kenntnis zu bringen. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass seine
Mitarbeiter und Besucher sich nur in den für sie freigegebenen Bereichen
aufhalten.
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| 5.2 |
Das Gelände des Rechenzentrums ist Privatgelände. Knipp übt auf seinem
Gelände das Hausrecht aus und kann es auf Sicherheitsunternehmen übertragen.
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das Rechenzentrum betreten oder
die Außenanlagen befahren.
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| 5.3 |
Bild- und Tonaufnahmen auf dem Gelände der Außenanlagen sowie im
Rechenzentrum sind untersagt.
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| 5.4 |
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
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| 5.5 |
Das Befahren des Geländes ist nur zum Be- und Entladen sowie zum Parken
gestattet. Für Beschädigungen an Fahrzeugen haftet Knipp nur, wenn Knipp den
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auf dem Parkplatz
des Rechenzentrums gilt die StVO.
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| 5.6 |
Das Gelände der Außenanlagen und das Gebäude des Rechenzentrums sind
videoüberwacht. Im jeweiligen Zutritts-Kontrollsystem werden alle Bewegungen
- auch von berechtigten Personen - auf dem Gelände und im Gebäude dokumentiert
und protokolliert. Diese Daten werden nach den Vorschriften des Datenschutzes
behandelt.
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| 5.7 |
Das Personal von Knipp ist berechtigt, Fahrzeuge, Taschen, Rucksäcke
sowie vergleichbare Transportbehältnisse und Kleidung wie Mäntel, Jacken
und Umhänge auf ihren Inhalt zu überprüfen.
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| 5.8 |
Das Rauchen ist ausschließlich auf den Außenanlagen gestattet. Im
Rechenzentrum ist das Rauchen, das Hantieren mit Feuer und offenem Licht
und der Verzehr von Getränken und Speisen streng verboten.
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| 5.9 |
Die Türen und Schleusen sind prinzipiell geschlossen zu halten und
nur solange zu öffnen, wie es die vorzunehmende, mit dieser Benutzungs- und
Hausordnung konforme Handlung erfordert.
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| 5.10 |
Der Kunde hat Umverpackungen und sonstige durch ihm entstandene Abfälle
außerhalb des Rechenzentrums ordnungsgemäß zu entsorgen. Die dauerhafte
Lagerung von Gegenständen des Kunden außerhalb des gemieteten Racks ist
unzulässig. Darüber hinaus ist zur Prävention vor Feuer auf allen Flächen
jede - auch kurzfristige - Lagerung von brennbarem Material untersagt.
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| 5.11 |
Vor Anlieferung von Gegenständen, die über das Rolltor in das
Rechenzentrum eingebracht werden sollen, ist das Knipp-Sekretariat durch
den Kunden zu informieren.
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| 5.12 |
Mobiltelefone dürfen nicht in Räumen mit Doppelbodenflächen genutzt
werden.
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| 5.13 |
Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse und Erkenntnisse sind, soweit
sie Kunden und/oder deren Beauftragten bekannt werden, Knipp zur Kenntnis
zu bringen.
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| 5.14 |
Bei Unfällen oder Alarmen ist den Anweisungen von Knipp unbedingt
Folge zu leisten. Das Verhalten im Brandfall oder bei Unfällen ist auch in
der Brandschutzverordnung festgelegt. Im Brandfall ist das Gebäude
unverzüglich zu räumen und der in der Brandschutzverordnung spezifizierte
Sammelplatz aufzusuchen.
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| 5.15 |
Der Kunde haftet für Schäden aller Art, die aus der Missachtung von
Verboten dieser Benutzungs- und Hausordnung entstehen, soweit er diese zu
vertreten hat. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungs- und Hausordnung
und/oder die Sicherheits- und Zutrittsregularien im Rechenzentrum, können
die Personen des Gebäudes bzw. des Geländes verwiesen werden.
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| 5.16 |
Die Kunden sind dafür verantwortlich, diese Benutzungs- und Hausordnung
ihren Mitarbeitern und von ihnen angemeldeten Besuchern und Dritten zur
Kenntnis zu bringen. Kunden sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass ihre
Mitarbeiter und Besucher sich nur in den für sie freigegebenen Bereichen
aufhalten.
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| 5.17 |
Diese Benutzungs- und Hausordnung kann jederzeit durch Bekanntgabe
einer überarbeiteten Fassung geändert werden.
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6. Verpflichtungserklärung
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Der/Die Unterzeichnende erklärt sich mit Unterschrift unter dieser
Benutzungs- und Hausordnung, dass er/sie sie gelesen und verstanden hat und
sie befolgen wird.
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Dortmund, den
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(Kunde bzw. dessen Bevollmächtigter)
(Knipp Medien und Kommunikation GmbH)
(Vor- und Zuname des Unterzeichners in Druckbuchstaben)
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